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   SG Stuttgart, 19.04.2007 - S 9 R 4821/06   

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SG Stuttgart, 19.04.2007 - S 9 R 4821/06 (https://dejure.org/2007,43392)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 19.04.2007 - S 9 R 4821/06 (https://dejure.org/2007,43392)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 19. April 2007 - S 9 R 4821/06 (https://dejure.org/2007,43392)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten trotz fehlender Entrichtung von Beiträgen zur Deutschen Rentenversicherung aufgrund einer Leistung von Beiträgen zur Schweizer Rentenversicherung; Erzielung von Pflichtbeitragszeiten durch den Ehegatten als Grund für eine ...

 
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  • BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91

    Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im

    Auszug aus SG Stuttgart, 19.04.2007 - S 9 R 4821/06
    Die Fälle zeichneten sich dadurch aus, dass der Ehegatte des die Kindererziehungszeiten begehrenden Elternteils auch während des gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland durch ein sogenanntes Rumpfarbeitsverhältnis in das deutsche Arbeits- und Sozialleben integriert blieb (vgl. BSG in SozR 3-2600 § 56 Nr. 4; BSG vom 29.09.1998, Az.: B 4 RA 9/98 sowie Urteil vom 16.06.1994, Az.: 13 RJ 31/93 sowie Klattenhoff a.a.O. K § 56 Rn. 41 a m.w.N.), sodass von ihm zu erwarten war, dass er nach seiner vorübergehenden Auslandstätigkeit in das Inland zurückkehren würde.
  • BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89

    Ausschluß der rentenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland

    Auszug aus SG Stuttgart, 19.04.2007 - S 9 R 4821/06
    Ausländische Pflichtbeiträge stehen jedoch nach deutschem Recht gezahlten Pflichtbeiträgen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht gleich (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.04.1990, Az.: 4 RA 48/89 und Urteil vom 30.10.1990, Az.: 4 RA 24/90).
  • BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 9/98 R

    Kindererziehungszeiten - Auslandserziehung - Rumpfarbeitsverhältnis -

    Auszug aus SG Stuttgart, 19.04.2007 - S 9 R 4821/06
    Die Fälle zeichneten sich dadurch aus, dass der Ehegatte des die Kindererziehungszeiten begehrenden Elternteils auch während des gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland durch ein sogenanntes Rumpfarbeitsverhältnis in das deutsche Arbeits- und Sozialleben integriert blieb (vgl. BSG in SozR 3-2600 § 56 Nr. 4; BSG vom 29.09.1998, Az.: B 4 RA 9/98 sowie Urteil vom 16.06.1994, Az.: 13 RJ 31/93 sowie Klattenhoff a.a.O. K § 56 Rn. 41 a m.w.N.), sodass von ihm zu erwarten war, dass er nach seiner vorübergehenden Auslandstätigkeit in das Inland zurückkehren würde.
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 31/93

    Anspruch auf eine Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung -

    Auszug aus SG Stuttgart, 19.04.2007 - S 9 R 4821/06
    Die Fälle zeichneten sich dadurch aus, dass der Ehegatte des die Kindererziehungszeiten begehrenden Elternteils auch während des gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland durch ein sogenanntes Rumpfarbeitsverhältnis in das deutsche Arbeits- und Sozialleben integriert blieb (vgl. BSG in SozR 3-2600 § 56 Nr. 4; BSG vom 29.09.1998, Az.: B 4 RA 9/98 sowie Urteil vom 16.06.1994, Az.: 13 RJ 31/93 sowie Klattenhoff a.a.O. K § 56 Rn. 41 a m.w.N.), sodass von ihm zu erwarten war, dass er nach seiner vorübergehenden Auslandstätigkeit in das Inland zurückkehren würde.
  • BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90
    Auszug aus SG Stuttgart, 19.04.2007 - S 9 R 4821/06
    Ausländische Pflichtbeiträge stehen jedoch nach deutschem Recht gezahlten Pflichtbeiträgen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht gleich (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.04.1990, Az.: 4 RA 48/89 und Urteil vom 30.10.1990, Az.: 4 RA 24/90).
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